Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma Conow Anhängerbau GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

1. Die AGB gelten für die Dauer der Geschäftsbedingungen der Firma Conow Anhängerbau GmbH & Co. KG (Verwender) und ihren Vertragspartnern, es sei denn, dass einzelne Vertragsbedingungen zwischen den Parteien ausdrücklich ausgehandelt werden.

2. Soweit zwischen dem Verwender und seinem Vertragspartner in einem Rahmenvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart worden sind, gelten diese für alle zwischen den Parteien abgeschlossenen zukünftigen Verträge.

3. Abweichende Regelungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform der Parteien.

4. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Nehmen die Vertragsparteien jeweils auf ihre widersprechenden AGB Bezug, wird keines der Klauselwerke Vertragsbestandteil.

§ 2 Preis

1. Die Preise verstehen sich in EUR netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Soweit nichts anders vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk.

3. Der Verwender ist berechtigt, abweichend vom vereinbarten Preis, den am Tag der Lieferung geltenden Preis in Rechnung zu stellen.

4. Aufgrund aktueller Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten können wir oben genannte Preise und Lieferzeiten nur unter dem Vorbehalt bestätigen, dass nach unserer Auftragsbestätigung keine Materialteuerungen und Lieferschwierigkeiten auf den Rohstoffmärkten eintreten und die Rohstoffe weiterhin verfügbar sind. Sollten wesentliche Teuerungen oder Lieferschwierigkeiten eintreten, werden wir uns auf angemessene Anpassungen der Preise bzw. Lieferzeiten verständigen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Verwenders.

2. Der Vertragspartner erhält ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, es sei denn, im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung sind andere Zahlungsbedingungen vereinbart.

3. Zahlungen unter Abzug von Skonto sind zu vereinbaren. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.

4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Conow Anhängerbau GmbH & Co. KG.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Der Verwender hält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Preises den verlängerten Eigentumsvorbehalt vor.

2. Bei Vertragspartnern mit denen der Verwender nicht das erste Mal in Geschäftskontakt tritt, gilt darüber hinaus der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

§ 5 Lieferzeiten

Die Lieferfrist beginnt am Tag des Einganges des Auftrages, jedoch nicht vor Übereinstimmung der Vertragspartner hinsichtlich aller Ausführungseinzelheiten. Der Vertragspartner darf Teillieferungen nicht zurückweisen, Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung beschränken sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verwenders.

§ 6 Gewährleistung

1. Die Ware ist nach Erhalt auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen. Fehl- oder Falschlieferungen sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

2. Der Verwender übernimmt die Gewährleistung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des BGB für neue und neu angefertigte Liefergegenstände. Für gebrauchte Liefergegenstände wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr begrenzt. Für die Ergebnisse der Nachbesserung einschließlich eingebauter Ersatzteile wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr begrenzt. Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ende der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

3. Der Verwender übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

- nicht nach dem Vertrag vorauszusetzendem Zweck entsprechende Verwendung

- unsachgemäße Montage bzw. Inbetriebsetzung

- falsche Bedienung des Liefergegenstandes

- nicht ordnungsgemäße Wartung und Pflege des Liefergegenstandes

- Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zum Betrieb des Liefergegenstandes

- von Bestellerseite vorgenommene Reparaturen, Veränderungen und sonstige Eingriffe, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verwenders zurückzuführen sind.

4. Der Besteller hat dem Verwender nach Mängelanzeige die Gelegenheit zu geben, die vom Besteller angezeigten Mängel zu prüfen. In diesem Falle darf der Verwender bestimmen, ob die Prüfung beim Besteller oder beim Verwender durchgeführt werden soll. Letzteren falls hat der Besteller für den Rücktransport zu sorgen. Erweist sich nach Prüfung die Berechtigung der aus der Mängelanzeige resultierenden Gewährleistungsansprüche, so fallen die Aufwendungen der Prüfung inklusive der Transportkosten dem Verwender, anderenfalls dem Besteller zur Last.

5. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind auf Nacherfüllung (§437 Nr. 2 BGB) beschränkt. Der Verwender hat das Recht, die Nacherfüllungsansprüche nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu erfüllen.

6. Sämtliche zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten trägt der Verwender. Schadens- und Aufwendungssatz (§3 437 Nr. 3 BGB) sind ausgeschlossen.

7. Sämtliche zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten trägt der Verwender. Schadens- und Aufwendungssatz (§3 437 Nr. 3 BGB) sind ausgeschlossen.

8. Nur in dringenden Fällen eines Risikos für Leib und Leben sowie zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. In diesen Fällen hat der Besteller Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen notwendigen Kosten, sofern er unverzüglich nach Feststellung des Mangels den Verwender schriftlich über den Mangel und die Gefahrsituation informiert hat, der Mangel im Verantwortungsbereich des Verwenders liegt und die Mängelbeseitigung ausschließlich im zur Gefahrabwehr notwendigen Umfang erfolgt ist.

§ 7 Datenschutz

1. Zur Bearbeitung der Bestellung werden wir Namen, Adresse und sämtliche weiteren auftragsbezogenen Daten des Käufers erheben, verarbeiten und speichern.

Die mitgeteilten Kundendaten behandeln wir unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechtes.

2. Mit der Aufgabe seiner Bestellung willigt der Käufer in die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner Daten ein.

§ 8 Gerichtsstand

Für alle sämtlichen und gegenwärtigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich das am Sitz des Verwenders zuständige Gericht.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Diese Regelung gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für die Parteien darstellen würde.

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